Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Deutschland-Ticket
bei der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH (SWWV)

1. Allgemeines
Beim Angebot des Deutschland-Tickets handelt es sich um ein bundesweit geltendes Abonnement für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das Deutschland-Ticket ist ein personengebundenes Ticket, das nicht übertragbar ist und bis auf Kinder unter 6 Jahren keine Mitnahme weiterer Personen zulässt. Es gilt ganztägig in allen in Deutschland verkehrenden öffentlichen Nahverkehrsmitteln (ÖPNV) in der 2. Klasse. Das Deutschland-Ticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden.
Das Deutschland-Ticket wird jeweils zum 1. eines Monats, mindestens für die Dauer eines Monats, ausgestellt. Der jeweilige Vertrag ist monatlich kündbar.
Das Deutschland-Ticket wird bei der SWWV über den eigenen WEB-Shop als Handy-Ticket auf dem Smartphone oder zu einem späteren Einführungszeitpunkt als personalisierte Chipkarte mit dem Namen und dem Geburtsdatum des Ticketnutzers ausgegeben. Alle erforderlichen Ticketdaten werden in der ausgewählten App beziehungsweise auf dem Chip des Deutschland-Tickets beziehungsweise elektronisch gespeichert. Übergangsweise wird das Deutschland-Ticket auch als Papier-Ticket mit einem Barcode monatlich ausgegeben.
Vertragspartner können nur natürliche Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres sein. Für Minderjährige haben ihre gesetzlichen Vertreter zu handeln. Sind Vertragspartner und Ticketnutzer verschiedene Personen, wird das Deutschland-Ticket auf den Ticketnutzer ausgestellt.
2. Beantragung eines Deutschland-Tickets
Das Deutschland-Ticket kann ausschließlich im WEB-Shop beantragt werden. Das Deutschland-Ticket ist online bei der SWWV zu beantragen.
Bei der Beantragung des Deutschland-Tickets erklärt sich der Vertragspartner damit einverstanden, dass das europaweite SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zur Anwendung kommt. Die hierfür notwendige Vorabinformation über Abbuchungshöhe und Abbuchungszeitpunkt, IBAN des Zahlungspflichtigen, Gläubiger-ID sowie Mandatsreferenz erhält der Vertragspartner mindestens 2 Tage vor dem ersten Einzug der monatlichen Rate per E-Mail oder Brief. Bei Beantragung des Deutschland-Tickets erfolgt eine Bonitätsprüfung durch die ausgebenden Unternehmen. Konnte der monatliche Einzugsbetrag nicht abgebucht werden, wird für jede nicht eingelöste Lastschrift ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro zuzüglich der angefallenen Bankspesen erhoben. Bei fehlendem Zahlungseingang wird die Chipkarte auf eine elektronische Sperrliste gesetzt beziehungsweise in der jeweiligen App auf dem Smartphone wird das Ticket gelöscht oder elektronisch als ungültig markiert.
Erfolgt keine Kündigung bis zum 10. eines Monats, verlängert sich das Abonnement stillschweigend um einen weiteren Monat.
Wird nach späterer Einführung eine Chipkarte gewünscht, erhält der Vertragspartner diese durch Zustellung per Post.
Die Teilnahme ist jeweils zum 1. eines Monats möglich, wenn die Einzugsermächtigung bis zum vorletzten Tag des Vormonats bei der SWWV vorliegt.
Änderungen des Namens, der Bankverbindung oder der Anschrift sind in Textform (E-Mail ausreichend) oder im Infocenter bekannt zu geben. Änderungen, die bis zum 10. eines Monats vorliegen, werden zum Anfang des nächsten Monats wirksam. Muss aufgrund eines Wohnungswechsels eine Adressermittlung über das Einwohnermeldeamt erfolgen, sind diese Kosten vom Vertragspartner zu tragen.
Wird ein sofortiger Einstieg in das Deutschland-Ticket gewünscht, ist das auch im Web-Shop der SWWV ab dem 01.08.2023 möglich. Dabei wird der monatliche Preis des Deutschland-Tickets unabhängig vom Einstiegstag vollständig berechnet. Die Kündigung ist frühestens zum 10. des Folgemonats für den darauffolgenden Monat möglich.
3. Kündigung
Eine Kündigung muss spätestens bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats bei dem betreuenden Verkehrsunternehmen erfolgen. Über die Kundenportale der genannten Unternehmen können die Kunden Kündigungen oder die Änderungen der persönlichen Daten auch online vornehmen. Nach Wirksamwerden der Kündigung verliert die Chipkarte beziehungsweise das Handy-Ticket ihre Gültigkeit und befindet sich auf der Sperrliste. Missbräuchlich genutzte Chipkarten können von den Mitarbeitenden der SWWV eingezogen werden. Bei Neuausstellung einer später eingeführten Chipkarte oder Kündigung des Vertrages muss die (alte) Chipkarte in einem Kundencenter des jeweiligen Vertragspartners zurückgegeben werden.
Für nicht genutzte Zeiträume des Deutschland-Tickets besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Das zuständige Verkehrsunternehmen kann bei Zahlungsverzug das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an ein Inkassounternehmen übergeben.
Das Deutschland-Ticket wird zum Kündigungstermin gesperrt. Der Ticketnutzer besitzt ab diesem Zeitpunkt kein gültiges Ticket mehr. Mit Mitteilung des Todes des Deutschland-Ticketnutzers an die SWWV endet der Vertrag und die Chipkarte bzw. das Handy-Ticket wird gesperrt.
4. Verlust / Defekt / Kartensperrung
Ein Verlust oder Defekt des Deutschland-Tickets ist unverzüglich direkt oder telefonisch bei der Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH unter der Telefonnummer 0 44 21/29 12 72 anzuzeigen. Das elektronische Ticket beziehungsweise die später eingeführte Chipkarte wird umgehend gesperrt und ist nicht mehr gültig. Gleiches gilt bei Ablauf der Nutzungsberechtigung. Bei Verlust oder mutwilliger Beschädigung des Tickets muss ein anderweitiges Ticket erworben werden. Das neue Ticket wird anschließend per Post versendet.
Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 15 Euro erhoben (außer bei Defekt), es sei denn, der Kunde weist nach, dass Bearbeitungskosten überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Vertragspartner, die nicht in ein Kundencenter kommen können oder online eine Änderung vorgenommen haben, erhalten in der Regel innerhalb von 5 Werktagen eine neue Chipkarte per Post. Der Ticketnutzer hat bis zum Erhalt der Ersatzchipkarte kein gültiges Ticket. Das defekte Ticket ist im Kundencenter abzugeben.
5. Datenschutz
Bei der Beantragung des Deutschland-Tickets im WEB-Shop verarbeitet die SWWV zum Zweck der Vertragserfüllung als verantwortliche Stelle die personenbezogenen Daten. Die bereitgestellten Daten werden an Dienstleister, die mit der Abwicklung beauftragt sind, weitergegeben. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorschreiben und es zur jeweiligen Zweckerreichung erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind den Datenschutzbestimmungen zum Deutschland-Ticket zu entnehmen und auf den Internetseiten der SWWV zu finden.
6. Sonstiges
Für Rückfragen und/oder Reklamationen über das durch die Stadtwerke-Verkehrsgesellschaft Wilhelmshaven GmbH ausgegebene Deutschland-Ticket sind ausschließlich die SWWV zuständig. Darüber hinaus gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbundes-Ems-Jade (VEJ) zum Deutschland-Ticket beziehungsweise die des genutzten Verkehrsunternehmens oder Verkehrsverbundes.
Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind bei den betreuenden Verkehrsunternehmen erhältlich oder im Internet einsehbar.
Stand: 3. April 2023