Da man durch das Tragen einer solchen Abdeckung nicht sich selbst, sondern andere schützt, ist der Effekt nur dann für jeden ÖPNV-Nutzer gegeben, wenn alle Fahrgäste eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Fahrgastraum in Bussen sehr begrenzt ist“
Zutritt zu den Buslinien wird ab Montag, 27. April, nur noch Fahrgästen gewährt, die entweder eine Stoff-Bedeckung (Mund – Nasenbedeckung) oder eine medizinische Schutzmaske tragen. Die Bedeckungen dürfen erst nach dem Verlassen des Busses wieder abgesetzt werden. Die Pflicht gilt für alle Fahrgäste.
Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder im Alter bis sechs Jahren und Menschen, die wegen einer Erkrankung keine Maske tragen können, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen.
Ab dem 27. April werden die Busse wieder nach dem normalen Fahrplan fahren. Außerdem wird die Schülerbeförderung regulär wiederaufgenommen.