Die Landesregierung Niedersachsen hat die Geltungsdauer der Corona- Schutzmaßnahmen bis zum verlängert. Ab dem 01. Oktober 2022 gelten folgende Regelungen:
Für Fahrgäste im ÖPNV gilt damit weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr brauchen keine Maske.
Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr müssen eine einfache medizinische Maske (OP-Maske) tragen. Bitte beachten Sie, dass Personen ab dem vollendeten 6. Lebensjahr im Fernverkehr zum Tragen einer medizinischen Maske mit mindestens FFP2-, KN 95- oder gleichwertigem Schutzstandard verpflichtet sind.
An den Haltestellen besteht keine Maskenpflicht.